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Hallo, bin seit ueber 2 Jahren in China, habe mit einer Chinesin ein Kind und sind verheiratet. Naechstes Jahr wollte ich zusammen zurueck nach Dtl. Nun ist unser Kind ein halbes JAhr alt (dt./chin Pass) und bei der Vorbereitung der Rueckreise fiel mir das dt. Kindergeld ein. Ich sollte doch eigentlich Anspruch als Deutscher auf dieses Geld haben. Wenigstens ab der Zeit wenn wir zurueck in Dtl sind (vielleicht aber auch rueckwirkend). Ich hatte mich mit dem Thema gar nicht gross auseinandergesetzt und mir fiel das so ueber Nacht ein. Schon mal jemand Erfahrungen damit gemacht?oder eine Idee. Ich werde natuerlich meine KG-Kasse anschreiben, aber wies es so immer ist sollte man manchmal gewisse Umstaende nich gleich preisgeben. (z.B Hauptwohnsitz in Dtl. aber 2 Jahre in China gelebt). | ||||
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Kindergeld gibt es nur für Kinder die ihren hauptwohnsitz in Deutschland haben. Laut einem BGH Urteil (frag mich nicht mehr welches) gilt ein Aufetnhalt von mehr als 6 Monaten als Ausschlusskriterium, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen.(bei älteren Kindern zum Beispiel vorübergehender Sprachaufenthalt) Wenn du zurückkehrst hast du nagtürlich sofort Anspruch auf Kindergeld. Rückwirkend nicht. Natürlich kannst du es versuschen aber letztendlich bleibt es Leistungsbetrug. Ein andrer Versuch wäre das Kindergeld zu beantragen und offen schreiben das du vorher in China warst. Wenn sie es dann trotzdem zahlen (weil übershen) ist ews zumindest keine Betrug. | ||||
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muadhib Such doch mal bei Amazon nach dem Buch: "Wie zocke ich den Staat ab - ein nuetzlicher Leitfaden fuer Sozialbetrueger" Da findest du alles was du suchst. | ||||
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und für Mitleser gibt es die folgenden Bücher "Fünf Übungen gegen Hirnsausen nach Langstreckenflügen" und "Rhetorik für jedemann: 5 Sätze ohne Bild-Zeitungspopulismus in 14 Tagen" Immer locker bleiben. | ||||
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@muadhib Gib einfach alles wahrheitsgemaess an! Ist das Beste. Anders als oben angegeben, kann man sehr wohl rechtmaessig und unter schriftlicher Angabe (und muendlicher Erklaerung) der Tatsachen Kindergeld fuer Kinder in China bekommen. Mein Kind ist vor einigen Jahren in China geboren und wir leben seitdem immer noch in China. Wir leisten uns aber den Luxus einer Wohnung in Deutschland, die 95% der Zeit leer steht, in der wir aber noch gemeldet sind. Ich bin dadurch in Deutschland uneingeschraenkt steuerpflichtig, mache jedes Jahr mein Steuererklaerung, zahle KV, RV und AV in Deutschland. Habe alles entsprechend beim Amt angegeben und bekomme Kindergeld. Da wir das Kindergeld erst waehrend unseres Urlaubes in D beantragen konnten und die Jungs einige Monate zur Bearbeitung des Antrages brauchten, gab es auch eine ordentliche Nachzahlung. Es scheint wichtig zu sein, dass man in D uneingeschraenkt steuerpflichtig ist (das bedeutet nicht, dass man dort sein chines. Einkommen in D versteuern muss!) und dass man Sozialabgaben in D leistet. Du musst dich m.M.n. nicht in D abmelden, wenn du fuer ein paar Jahre nach China gehst! Waere mir zumindest neu und keines der Aemter hat sich bisher darueber beschwert.....! | ||||
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@ von gauss (das bedeutet nicht, dass man dort sein chines. Einkommen in D versteuern muss!) Warum?????? Gelten für dich andere Steuergesetze?????? Kein weltweites Einkommen????? Versteuerst du in China???? Schau mal nach was sich seit 2004 alles geändert hat und sammel deine chinesischen Steuerquitungen. | ||||
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@gaus Das deckt sich nicht mit den Aussagen meines Anwalts. Er hatte mir damals sogar noch ein BGH Urteil reingereicht. Weil wir so unsicher waren haben wir die Frage nochmals über ein Online Rechtsportal prüfen lassen um bekamen die gleiche Antwort. Laut Aussage meines Anwalts ist die unbeschränkte Steurpflicht die sich ja auch aus der 180 Tage Regel ergibt ein Kriterium. Das ausschlaggebende ist aber wie auch unten aufgeführt der "Gewöhnliche Aufenthalt" Zitat der online Anfrage ( Deckungsgleich mit meinem Hausanwalt) "Grundsätzlich hat Anspruch auf Kindergeld nur ein Elternteil/ Kind, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Wer sich mit seiner Familie im Ausland aufhält und seine inländische Wohnung zwar beibehält, aber nicht mit der erforderlichen Regelmäßigkeit nutzt, behält gleichwohl seinen Wohnsitz im Inland, wenn der Auslandsaufenthalt voraussichtlich 6 Monate nicht überschreitet. Von daher dürfte in Ihrem Fall, soweit sich keine anderen Gesichtspunkte zeigen, ein Anspruch auf Kindergeld ausscheiden. " Ich will hier gar nicht fighten mich interessiert wirklich was " Recht "ist Dem OP empfehle ich wie gesagt bei der Antragsstellung schriftlich auf den Auslansaufenthalt einzugehen. Das Amt wird schon entscheiden. Ab dem Rückzu nach D gibt´s aber sowieso Kindergeld. WIe gesagt ob du den Chinaaufenthalt verschweigst muss du halt selber wissen Hast du denn in D für die Zeit ne Steuererklärung abgegeben? | ||||
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@Heino Gaus hat einen "zweit wohnsitz" oder eine bewohnbare Wohnung in Deutschland deshalb ist er in Deutschland soweit ich mich noch an meine Vorlesung erinnere nur Quellensteuerpflichtig. Er zahlt also nur fuer Kapital, Miet einkuenfte in Deutschland usw. nicht aber fuer seine Einkommen in China Steuern. Wäre er komplett in China gemeldet ohne bewohnbare Wohnung in Deutschland dann wäre er in Deutschland nicht Quellensteuerpflichtig und muesste Zinseinkuenfte aus Deutschland in China mitversteuern. Zudem gibts einen DBA zwischen D und China wo alles detailiert geregelt ist. Den sollte man sich zu Gemüte führen. | ||||
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@Petermedia Danke für die Info. und deinen Tipp. Ich nehme mir mal ein Zitat aus der von Dir geposteten Begründung heraus: "Grundsätzlich hat Anspruch auf Kindergeld nur ein Elternteil/ Kind, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. " Ich nehme an das Petermedia recht hat, aber man kann das auch ein wenig hinbiegen oder? Wenn ein dt. Paar mit Kindern in China lebt verdient doch meistens nur einer in der Familie, aber die Frau so gut wie nichts. Die Frau koennte sich ja dann in Deutschland mit Erstwohnsitz anmelden und Kindergeld bekommen. Der Mann kann in China gemeldet bleiben. Die Frau kann dann argumentieren, dass ihr Lebensmittelpunkt bzw. gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland ist, auch wenn dieser keine 6 Monate pro Jahr betraegt. | ||||
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Danke erstmal fuer die regen Antworten. @mitleser bei dir gehts aber noch? @all der Knackpunkt ist, ob ich in Dtl. steurpflichtig gemeldet bin. Tja das frage ich mich auch. Nach dem Studium habe ich direkt die Stelle in China angenommen. Ich arbeite hier und beziehe mein Lohn von der Filliale in HK. Dort mache ich jedes Jahr die Steuererklaerung. Deutschland habe ich verlassen mit einer int. privaten KV. Ich bezahle neben meinen eigenen Versicherungen (Unfall, Lebens, usw) keine Beitraege an den Staat. Mein Aufenthalt in Dtl belaeuft sich pro Jhr auf max 8 Wochen. Als Fazit (danke an gaus und petermedia) werde ich einen normalen "aufrichtigen" Antrag auf KG stellen. Was mir eigentlich noch nicht klar ist, ob im positiven Ausgang auf mich irgendwelche Steuerverpflichtungen zukommen. Es geht mir hier nicht darum den Staat zu bescheissen-es waere nur dumm wenn ich nun mein KG bekomme und im Endeffekt mehr an Steuern nachzahlen muss. | ||||
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>der Knackpunkt ist, ob ich in Dtl. steurpflichtig gemeldet bin. Nicht unbedingt, der Wohnsitz auch nicht unbedingt. Das Finanzamt spricht wenn es um EINNAHMEN geht gerne vom "Lebensmittelpunkt". Wer z.B. seit Jahren im Ausland lebt und in DE Immobilien besitzt wird u.U. gerne danach gefragt sein Auslandseinkommen voll in DE zu versteuern. Wenn es um AUSGABEN geht ist das Finanzamt vermutlich etwas kulanter und laesst einen damit in Ruhe. Vielleicht hilft es ein fiktives Minimalgehalt in DE anzugeben und zu versteuern, um sich dann mehr K'geld zu besorgen. Du solltest doch mal in den Leitfaden schauen. Oder mal einen Finanzexperten fragen. Sicher gibt's da Wege.... | ||||
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Ohne dass ich mir jetzt alle obigen Postings durchgelesen habe: 1. Zwischen D und PRC gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das besagt, dass ich fuer meine Einnahmen nicht zweimal (in D und PRC) besteuert werden kann. Meine Einnahmen aus Taetigkeiten in China versteuere ich in China (mit Nachweis) und meine Einnahmen aus Taetigkeiten oder Kapitalertraegen in D versteuere ich in D ---- In D gilt allerdings der Progressionsfortschritt. Das deutsche Finanzamt ermittelt das weltweite Einkommen und legt danach den Steuersatz fest. Es ist also durchaus moeglich, dass du 20000 Euro deutscher Einnahmen mit dem Spitzensteuersatz versteuern musst, wenn du im Ausland viel verdienst. 2. Kenne Eure Anwaelte nicht, kann nur sagen, dass ich mich in D nicht abgemeldet habe, dass ich jedes Jahr dort eine Steuereklaerung abgeben muss (und dies auch immer tue), obwohl ich dort praktisch nichts verdiene (ein paar Zinsen) und dass ich dort fuer mein in China geborenes Kind Kindergeld bekomme. Dies nach korrekter Darlegung aller Tatsachen. 3. Im uebrigen habe ich meinen Steuerberater so verstanden: Ob jemand in Deutschland uneingeschraenkt steuerpflichtig ist, liegt zum Teil im Ermessen des Finanzamtes. Manchmal muss man nicht einmal in D gemeldet sein, sondern einfach nur eine Wohnung dort besitzen, die jederzeit wieder bezogen werden kann....! 4. Interessant wird es in China nach 5 Jahren. Dann sagen die Jungs hier, dass sie doch dein Welteinkommen versteuern wollen (irgendein Gesetz von 1994). Habe zwar noch nie gehoert, dass dieses Gesetz angewandt wurde, aber die Leute die ich kenne, gehen dann alle fuer mind.30 Tage am Stueck ins Ausland. Dann beginnt die Frist von neuem. | ||||
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@muadhib Pruefe mal ob es auch zwischen HK und D ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Wenn ja, und wenn du nachweisen kannst, dass du dein Gehalt in HK versteuert hast, wirst du in D wohl keine Probleme bekommen. | ||||
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>Vielleicht hilft es ein fiktives Minimalgehalt in DE anzugeben und zu versteuern, um sich dann mehr K'geld zu besorgen< @Mitleser dies ist allerdings legal nicht moeglich, denn bei der Steuererklaerung ist stets das gesamte Welteinkommen anzugeben. Wenn das Einkommen bereits in China versteuert wird, so muss nur ein Teil in D zum versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden (Anrechnungsmethode, Abzugsmethode oder Pauschalierungsmethode), dabei sollten auch die genaueren Regelungen im DBA zwischen Deutschland und China beachtet werden. Die Tatsache, dass man in D keinen Wohnsitz mehr hat, fuehrt zudem auch nicht automatisch zu einer Befreiung der Steuerpflicht, da hier die Erweiterung der beschraenkten Steuerpflicht greifen kann. Mit anderen Worten, das ganze ist nicht weniger komplex wie das deutsche Einkommensteuergesetz und bedarf entweder eines ausdauernden Studiums des EkstG, AstG, DBA Ch-D, KstG, AO oder eines guten Steuerberaters. :-) | ||||
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Es gibt einige Leute, die vor ihrer Abreise an sowas denken und das fehlende Kindergeld in ihre Verhandlungen mit dem Arbeitgeber mit einbeziehen. Einige, aber nicht alle Arbeitgeber zahlen dann. Nachteil ist, dass es als "Aussertarifliche Leistung" versteuert werden muss und nicht wie das eigentliche Kindergeld, steuerfrei ist. Wer gut beim Verhandeln ist legt auch diese Rechnung vor. | ||||
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Ersmal hier ein Link http://www.bmfsfj.de guggs du hier. Generell gilt, das Kind muss in Deutschland leben und gemeldet sein. Dann gibts auch Geld.Also Erstwohnsitz. | ||||
(thread closed) |
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