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Ich moechte im April mit meiner chin. Frau nach D'land fliegen. Die Ehe ist aber erst in China bestaetigt (wir haben hier geheiratet). Eigentlich benoetigt man fuer sie eine Einladung aus D'land (Touristenvisa oder Besuch der Familie). Allerdings hat man in D'land gesagt, dass es eine einfachere Moeglichkeit geben sollte. Hat jemand damit Erfahrung, wie ich nicht den ganzen Papierkam habe? Bisher kenne ich mich nur mit Einreisen aus D'land nach China aus. Waere dankbar fuer Infos. Gruesse Andi | ||||
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Normalerweise sollte die Botschaft ein Jahresvisum austellen. Du musst evtl. eine verpflichtungserklärung in der Botschaft unterschreiben das sollte reichen. Frage ist hier noch ob es Probleme geben kann, da die Ehe in D noch nicht eingetragen ist. Ruf doch einfach mal bei der Botschaft an. Wenn du dann immer noch Fragen hast kannste mich ja mal anmailen. Wenn ihr längere zeit in D seit und dort auch gemeldet ist das entsprechende Visa ein Bisa zur Familienzusammenführung. macht auf alle Fälle Sinn, da wenn einmal eine Aufenthaltserlaubniss erteilt ist, die zukünftige Visabeschaffung schneller geht. | ||||
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nach der Heirat braucht man keine Verpflichtungserklärung mehr, da der Unterhalt gesetzlich geregelt ist Hallenser | ||||
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@ Hallenser Einspruch. Wichtig der OP schreibt das die Ehe noch nicht in D eingetragen ist. Zum Zeitpunkt der Antragstellung des OP kann die Botschaft damit die nicht erkennen ob die Ehe nach deutschem Recht bestandskräftig ist.Dazu ist sie nicht befugt. In der Botschaftspraxis wird deshalb i.d.R. so verfahren, dass die chin Ehe vorwiegend als Beweis gehandhabt ob beim chin Staatsbürger Rückkehrbereitschaft vorliegt, davon ist i.d.R auszugehen, da ja beide ihren Wohnsitz in China haben. Deshalb wird auch dann ein Visa ausgestellt. Das entbindet aber nicht von der Verpflichtungserklärung. Diese kann die Botschaft nach wie vor verlangen. Ob sie das tut ist ne andere Frage. und liegt im Ermessen der Botschaft. Anzumerken ist hierbei auch, dass gerade in China die Botschaften/ konsulate das recht unterschiedlich handhaben. Deshalb mein Hinweis an Andy eben bei der zuständigen Botschaft anzufragen. Ist die Ehe in D anerkannt sieht die Sache im ürigen anders aus. Dann bewirkt die Ehe ein Visumsanspruch fürden ausländischen Partener eines Deutschen Staatsbürgers. Dann ist das Einkommen auch nicht mehr wichtig, da Binationale Ehen nicht auf den Nachweis von ausreichendem Einkommen anbewiesen sind. Aber selbst hier wird teilweise recht unterschiedlich gehandhabt. Andy dir gebe ich den Tipp bei eurem Besuch die Ehe eintragen zu lassen, was dann in Zukunft das Visaverfahren zur Formsache werden lässt und die Warterrei hat ein Ende.. | ||||
(thread closed) |
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