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Besuchsvisum abgelehnt - Möglichkeiten?   guter beitrag schlechter beitrag
s.e.b. Gast
22-nov-16
Ich habe meine Freundin 2012 beim Studieren in Köln kennengelernt. Nach dem Ende des Studiums 2015 entschied sie sich zunächst nach China zurückzukehren, für Jobs und weil dort ihre Familie ist. Ich habe sie im Sommer besucht und wir haben uns entschieden im Frühjahr 2017 zu heiraten.
Wir hatten jetzt geplant, dass sie mich über Winter besuchen kommt (3 Monate). Dafür haben wir alle erforderlichen Unterlagen, Job und Finanznachweise beiderseits, die Einladung eingereicht, dazu Flugticktes und Krankenkasse gekauft. Wir waren in allem ehrlich, sie hat auch beim "Stasi-Anruf" des Konsulats, der wirklich alles aus ihrem Privatleben wissen wollte, am Telefon alles ehrlich gesagt, auch dass wir zusammen beim Standesamt in Berlin einen Termin haben, um einige Unterlagen zu holen.
Gestern kam dann die Ablehnung der Botschaft in Peking, in der einfach behauptet wurde, es gebe keine Rückkehrbereitschaft und deswegen darf ich meine Freundin nicht mehr sehen.
Jetzt ist die Frage, ob ich irgend etwas tun kann, dass wir uns doch noch sehen können, selbst wenn es nur ein paar Wochen sind. Oder sind solche Entscheidungen endgültig? Gibt es irgendwelche anderen Wege? Denn noch mal ein Besuchsvisum stellen, wird ja dasselbe Ergebnis bringen.
 
 
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Marlon
22-nov-16
Ich kann Dir zwar bei deiner Frage nicht weiterhelfen aber mein Mitgefuehl hast du.

Es ist ja wohl eine Frechheit wie sich der Staat hier in Deine Lebensplanung einmischt. Der Staat sollte dem Buerger dienen und behilflich sein.

Einerseits werden 1 Million Fluechtlinge ohne Pruefung oder Papiere ins Land gelassen, andererseits werden dir mit einer dubiosen Begruendung Steine in den Weg gelegt.

Wenn deine Geschichte wahr ist dann: Shame on you, Botschaft in Peking
 
 
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manueeell Gast
22-nov-16
Hallo,

den Punkten die Marlon schreibt, muß ich zustimmen, ich verstehe dies auch nicht, Flüchtlinge lassen sie rein nach Deutschland, und jemanden, der den anderen besuchen will, werfen sie Steine in den Weg.

Aber für mich stellt sich die Frage, in wie weit ihr ehrlich gewesen seit....
Habt ihr irgendwo angegeben, daß ihr nächstes Jahr heiraten wollt ?

Natürlich gibt es einen Weg, wenn ihr es noch nicht gemacht habt...
Remonstration. Schau mal auf der Seite vom Konsulat nach.

Hat die Botschaft wirklich geschrieben, daß ihr euch nicht mehr sehen dürft?
 
 
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dasDing86
23-nov-16
Moin,

du hast hier aus meiner Sicht einen riesen Fehler gemacht.
Besuchsvisa (max 90 Tage) setzt immer eine Rückkehr nach China voraus. Wenn ihr allerdings wirklich gesagt habt, dass ihr in Deutschland heiraten wollt, gehen die Beamten davon aus, dass Sie nicht mehr nach Deutschland zurückkehrt, somit können die dir kein Besuchsvisa erteilen!

Remonstration wie manueeell schreibt ist möglich, musst aber Dokumente bringen aus denen die Botschaft ersehen kann, dass deine Freundin wieder nach China zurück kommt.

Ansonsten bleibt noch das Heiratsvisa, was die Sachlage erschwert dass du nicht in China bist.

MfG.
 
 
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XiaoWu Gast
23-nov-16
Ich finde die Entscheidung der Botschaft prinzipiell schon nachvollziehbar. Das Visum wurde für einen langen Zeitraum beantragt und eine Heiratsabsicht liegt vor, da kann man die Rückkehrbereitschaft durchaus in Frage stellen.

Wie von dasDing86 bereits erwähnt, ist die geplante Heirat der Knackpunkt. Wollt ihr das in Deutschland machen? Während der geplanten Reise? Dann ist es keine einfache Besuchsreise.
Wie kann sich deine Freundin eigentlich drei Monate Urlaub nehmen? Wäre mir neu, dass ein chinesischer AG sowas mitmacht. Ein Zettel der entsprechendes bestätigt ist in China jedoch leicht zu Bekommen (Stichwort "Gefälligkeit").
Wollt ihr nach der Hochzeit gemeinsam in D oder CN leben? Wäre auch noch interessant zu wissen, wie das Einladungsschreiben formuliert wurde.
Diese Fragen kommen mit jetzt schon in den Sinn, der Botschaft fällt sicher noch mehr ein.
Zitat s.e.b. und deswegen darf ich meine Freundin nicht mehr sehen.
Na das will ich doch mal stark bezweifeln. Zum einen bedeutet eine Ablehnung ja nicht Einreiseverbot für immer (auch wenn sie weitere Visa erschwert), zum anderen kannst Du ja noch nach China.

Naja, komplexes Thema. Was kannst Du also tun?
Wie bereits erwähnt, Remonstration, auf gut Deutsch: Widerspruch. Kann leider keine qualifizierte Aussage dazu machen, aber man hört immer wieder, dass es relativ aussichtslos ist.

Natürlich könnt ihr jederzeit auch ein Visum für ein anderes Schengenland beantragen, das wäre aber schon eine Grauzone, denn der Antrag sollte in dem Land gestellt werden, in dem man sich während der Reise hauptsächlich aufhält. Während und nach der Reise wird das keiner kontrollieren (wie auch), bei der Einreise frägt die Bundespolizei aber nach. Hab schon gelesen, das Chinesen trotz gültigem Schengenvisum die Einreise verweigert wurde, weill sie widersprüchliche Angaben gemacht hatten. Am Ende entscheidet eben immernoch der Grenzbeamte.
Zitat MarlonEs ist ja wohl eine Frechheit wie sich der Staat hier in Deine Lebensplanung einmischt. Der Staat sollte dem Buerger dienen und behilflich sein.

Einerseits werden 1 Million Fluechtlinge ohne Pruefung oder Papiere ins Land gelassen, andererseits werden dir mit einer dubiosen Begruendung Steine in den Weg gelegt.

Wenn deine Geschichte wahr ist dann: Shame on you, Botschaft in Peking
Dein Mitgefühl in allen Ehren, aber diesen Kommentar und den Vergleich mit den Flüchtlingen finde ich einfach nur lächerlich. "Armes Deutschland" oder "Merkel muss weg" hätte noch gefehlt...
 
 
aw: Besuchsvisum abgelehnt - Möglichkeiten?   guter beitrag schlechter beitrag
prawda Gast
24-nov-16
Zitat "Armes Deutschland" oder "Merkel muss weg" hätte noch gefehlt...
Armes Deutschland und Merkel muß weg!

http://www.focus.de/panorama/welt/vergewaltigung-in-bochum-taeter-ist-auch-fuer-sexuellen-uebergriff-im-august-verantwortlich_id_6245172.html#comments
 
 
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dasDing86
24-nov-16
Zitat XiaoWuWie bereits erwähnt, Remonstration, auf gut Deutsch: Widerspruch. Kann leider keine qualifizierte Aussage dazu machen, aber man hört immer wieder, dass es relativ aussichtslos ist.
Kommt drauf an, persönliche Erfahrung, bei mir hats geklappt (beim ersten Visa im Jahre 2011 meiner damaligen Freundin, jetzt Frau). Musst nur Dokumente nachreichen können, welche belegen dass Rückkehrbereitschaft da ist.
Das gute bei einer Remonstration ist, dass 2 Beamte den Visa Antrag anschauen und sich abstimmen müssen!
Zitat XiaoWu Dann ist es keine einfache Besuchsreise.
Doch, du kannst mit Besuchsvisa in Deutschland Heiraten, es muss aber klar sein, dass die dann Zukünftige Frau definitiv nach 90 Tagen das Land verlassen MUSS!
Auch dies ist eine persönliche Erfahrung, allerdings kein Problem da ich in China arbeite und wir die komplette Hochzeit in China mit allen Dokus vorbereitet haben. Dies beim Visaantrag in der Botschaft inklusive meinem Entsendevertrag vorgelegten.

Kommt immer auf die Konstellation an


MfG
 
 
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XiaoWu Gast
24-nov-16
Du sagst es, die Konstellation machts.

Noch eine Frage an den OP: Hast Du eine Verpflichtungserklärung gemacht? Ist im Prinzip eine Bürgschaft für die eingeladene Person in der Du dich verpflichtest alle Kosten zu übernehmen. Im schlimmsten Fall die Abschiebung. Das erhöht natürlich in den Augen der Botschaft die Rückkehrbereitschaft.
 
 
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coolman
24-nov-16
@das Ding
"Doch, du kannst mit Besuchsvisa in Deutschland Heiraten, es muss aber klar sein, dass die dann Zukünftige Frau definitiv nach 90 Tagen das Land verlassen MUSS!"
stimmt so nicht, das Besuchsvisa kann zum Zweck der Eheschliessung beantragt werden, danach auf's Auslaenderamt Aufenthaltsgenehmigung beantragen und gut ist, war bei mir so inzwischen habe ich aber beschlossen den Lebensmittelpunkt in China zu haben. D geht im Augenblick garnicht mehr solange Frau Angie die Zuegel in der Hand hat.
 
 
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