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Mich würde interessieren, wie lange ihr auf die dt. Geburtsurkunde (Standesamt 1, Berlin) eurer Kinder gewartet habt. Ich habe heute festgestellt,daß wir nun schon 21 Monate warten. Haben wir einen besonders lahmen Sacharbeiter erwischt? Wer bietet mehr :o Info: Posting wurde von tanghulu nachbearbeitet |
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Na, das ist ja der Hammer, wir hatten sie nach 6 Monaten,da würde ich aber schnell mal nachfragen!!! |
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4 Wochen.
Allerdings habe ich dort mehrmals angerufen um ein bisschen Druck zu machen. |
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Nur Geduld. Ich habe von Januar 2013 bis Mai 2015 gewartet. |
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Das sind ja wirklich interessante Unterschiede! Dann haben wir wohl auch einen langsamen Beamten erwischt.
Ich befürchte ja mittlerweile, daß wir dieses Jahr zum Konsulat wegen Paß und Geb.Urkunde für Nr. 2 tingeln - ohne die Urkunde von Nr. 1 erhalten zu haben. |
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So ist es bei uns auch. Wir warten seit Dezember 2013, also gut anderthalb Jahre. Werde die für Nr. 2 dann in Deutschland beantragen. Teuer war es schließlich auch noch... |
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Mir wurde gleich bei der Beantragung im Konsulat gesagt das es über Berlin bis zu zwei Jahre dauern kann. Glück das ich in DE gemeldet bin. Es hat gerade mal zwei Wochen gedauert und mein Heimatamt hat mich angerufen ob jemand aus DE die Urkunde abholen will, oder sie sie per Diplopost zurück nach Shanghai senden sollen. Hab sie natürlich abholen lassen. |
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Laoban, war dein Kind denn auch in Deutschland gemeldet?
Bei uns gab es noch eine zusätzliche, mehrmonatige Verzögerung, da der Konsularbeamte meinte, wir könnten auch in D beantragen (Mutter zu der Zeit noch in D gemeldet, Vater und Kind nicht). Tja, Heimatstandesamt meinte dann, nö, wir sind da nicht zuständig und haben die ganzen Unterlagen an Berlin weitergeleitet. |
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Ich hatte heute mit dem Standesamt 1 in Berlin telefoniert. Zur Zeit beträgt die nachlaufzeit ca. 3 jahre. Bei meinem ersten Sohn hatte es exakt 2 Jahre gedauert. Für Sohn Nr. 2 März 2014 beantragt, folglich kann ich mich auf 2 weitere Jahre Wartezeit einstellen! |
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@tanghulu
Wie kann den mein Kind in DE gemeldet sein, wenn es gerade in CN geboren wurde.
Ich bin in DE gemeldet. Die Mutter (Chinesin) zum damaligen Zeitpunkt auch nicht. |
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Das hatte ich auch genauso nachgefragt. Der "Dorfbeamte" hat sich jedoch nicht beirren lassen und nochmal Rücksprache mit der nächsthöheren Stelle gehalten. Die waren auch der Meinung, sie seien nur zuständig, wenn das Kind in Deutschland gemeldet sei.
Hängt dann wohl entweder vom Bundesland? ab oder vom Standesbeamten. |
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Ich hatte nirgendwo "nachgefragt". Wir sind aufs Konsulat, haben eine Geburtsurkunde beantragt. Diese Namenserklärung gemeinsam unterschrieben und die haben das automatisch an mein Heimatstandesamt gesendet. Da gab es keine vorherige Nachfrage. |
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Ich habe vorher auch nirgendwo nachgefragt.
Bei mir hat sich 3 Monate, nachdem wir hier auf dem Konsulat waren, der nette Dorfstandesbeamte mit einem Brief an meine dt. Adresse gemeldet, in dem er mir mitteilte, da Kind nicht in D gemeldet sei, sei er nicht zuständig. Punkt. Auch einige nette Telefonate mit ihm, haben seine Meinung nicht geändert. |
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Nun, dann hatten wir mit unserem Dorfbeamten wohl Glück :-) Info: Posting wurde von Laoban nachbearbeitet |
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