neue antwort | übersicht |
Luisa123456 Gast | 02-jul-15 |
|
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier im Forum und kenn mich noch nicht richtig aus, hoffe allerdings, dass ich bzgl. meines Problems Hilfestellung und Tipps erhalte.
Mein Freund ist seit Anfang des Jahres in China als Expat für eine deutsche Firma tätig. Sein Arbeitsvertrag ist für die Dauer von 2 Jahren bestimmt und kann nochmals um ein Jahr verlängert werden. Ich möchte ihm nun folgen und ebenfalls eine Tätigkeit in Shanghai aufnehmen. Allerdings beende ich erst Ende Juli mein Studium (Bachelor). Laut Gesetzgebung und Agentur der Firma meines Freundes, die sich darum kümmert, muss mein Abschluss allerdings 2 Jahre zurückliegen. Darüber hinaus muss ich eine anschließende 2 jährige Berugserfahrung vorweisen, was ich nicht habe. Gibt es denn irgendeine Mgl. eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?!?!
Ich habe vor meinem Studium eine 3 jährige Ausbildung absolviert und während meines Studium immer gearbeitet.....
Heirat ist die letzte Option, allerdings erhalte ich damit nur eine Aufenthaltsgenehmigung und keine Arbeitserlaubnis, oder liege ich da falsch?
Es wäre toll, wenn ihr mir weiter helfen könnt. Vielleicht hat jmd. sogar das gleiche Problem bereits hinter sich gebracht.
danke!!!! Luisa |
|
|
Such dich mal durchs Forum zuerst.
Ja, Du bekommst ohne Heirat keine Aufenthaltserlaubnis. |
|
|
Bei Heirat kannst du ein "dependent visum" erhalten. Mit dem darfst du jedoch nicht arbeiten.
Soweit ich weiß, zählt Ausbildung vor dem Studium nicht.
Ich würde jetzt mal vermuten, daß eine Jobsuche in deiner Situation einfacher ist, wenn du erstmal mit dependent visum hier bist. Vor Ort suchen und mit etwas Glück findest du vielleicht eine Firma die es schafft dir ein Arbeitsvisum zu besorgen. Kommt halt immer darauf an, was du studiert hast?! |
|
|
Die allerwenigsten Expat Ehefrauen arbeiten hier, eben weil es schwierig ist, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Einige haben damit ein Problem, andere geniessen die freie Zeit in einer fremden Kultur, zumeist die Älteren, die schon länger gearbeitet haben. Eine Möglichkeit ist der Arbeitgeber des Ehemannes. Hier werden ab und zu mal Arbeitsplätze für die Gattinnen "kreiert". Meist nicht sonderlich bezahlt und/oder Teilzeit. Je größer der Arbeitgeber, desto größer die Chance, das er sowas kann bzw. will. |
|
|
Ist sicherlich eine Frage des Umkreises, bei mir arbeiten fast alle Ehefrauen im Freundeskreis. Gerade die angesprochenen "Älteren" sollten ja wohl die einzig wirkliche Anforderung (2 Jahre Arbeitserfahrung nach dem Bachelor) erfüllen.
Und übrigens, damit kein Missverständnis aufkommt, auch wenn du die Bedingung erfüllst, bekommst du nicht automatisch eine "Green Card", sondern du musst dir zuerst einen Job suchen, und dein AG beantragt für dich dann die Arbeitserlaubnis. Info: Posting wurde von Nadine nachbearbeitet |
|