SHANGHAI
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Aufenthalt nach Heirat   guter beitrag schlechter beitrag
nimingsh Gast
14-okt-13
Hallo Leute,

Ich möchte meine langjährige "Airen" nun in China heiraten.
Ich stehe kurz vor der Rente und wir wollen in China leben und ab und zu Deutschland besuchen.
Ich habe keine "Green Card", war die ganzen Jahre immer nur auf Business-Visum (90 Tage / Multi Entry) hier.
Für die Beschaffung der Heiratsdokumente sehe ich keine Probleme.
Über die chinesischen Aufenthaltsbestimmungen für Ausländer nach der Eheschliessung habe ich allerdings keinerlei Kenntnis.
Weiss jemand im Forum, wie die aktuellen Aufenthaltsbestimmungen für Ausländer nach Heirat in China sind?
Bitte keine Hinweise auf frühere (veraltete) Threads, es macht keinen Sinn.
In China ist nichts so konstant als die Veränderung.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüsse

Niming
 
 
aw: Aufenthalt nach Heirat   guter beitrag schlechter beitrag
Laoban
14-okt-13
Dann lass Deine zukünftige mal hier schauen. Da gibts alle Infos
http://wsbs.police.sh.cn:81/wsfwzx/jsp/crj/wsbs_main.jsp?pa=f6a80f0aa1bfd2ce742ad485bd848d2b8fbd23bb7391ed89

Eine Aufenthaltsgenehmigung für China, damit ist aber keine Arbeitserlaubnis verbunden, kannst Du bekommen, wenn:

Approval criteria
Spouses who apply for a permanent residence permit
Foreigners who meet the following conditions may apply for alien spouses permanent residence permit persons :
( 1 ) and Chinese citizens ( with a Chinese resident household registration ) , or obtain permanent residence status in China foreigners married ;
( 2 ) marital relationship continues to exist at least five years ;
( 3 ) continuously resided in China for five years , the annual stay in China less than 9 months ;
( 4 ) a stable subsistence and accommodation ;
 
 
aw: Aufenthalt nach Heirat   guter beitrag schlechter beitrag
petermedia
14-okt-13
Hier ein gutter Link der zwar aus den US ist aber wohl auch ganz grundsätzlich hilfreich ist

http://lawandborder.com/faq-new-china-visa-law/

Nach der Heirat kannst du dann ein Q1 Visa beantragen.

Dies wird in der Regel beim ersten mal fuer ein jahr ausgestellt,
Wenn du dann erst mal hier bist kannst du dann dein weiteres Vorgehen planen. über 60 geht auch 3 jahre Q1, oder ein längerfristiges RP.

Wenn du dann mal laenger hier bist kannst du schauen, ob eine andere Visaalternative z.B D oder auch ein Arbeitsvisum angestrebt wird.
 
 
aw: Aufenthalt nach Heirat   guter beitrag schlechter beitrag
nimingsh Gast
15-okt-13
Hallo Laoban,
Hallo Petermedia,

vielen Dank für Eure konstruktiven Beiträge.
Sieht gar nicht so schlecht aus.
Werde meine "Airen" mal losschicken.

Macht weiter so ;-)

Viele Grüsse

Niming
 
 
(thread closed)

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