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Hallöchen! Ich habe eine Frage an die deutsch-chinesischen Ehepaare mit Kind, das in China geboren wurde (die Suche hat dazu nichts ausgespuckt): Habt ihr für euer Kind nur einen deutschen Reisepass mit Entry-Exit Permit beantragt oder auch einen chinesischen Reisepass? Wenn ich das richtig verstehe, ist es eh nicht besonders klug, beide Pässe zu besitzen, da bei der nächsten Ausreise dann nur noch der chinesische Pass gilt, aber die Behörden bleiben da in ihren Aussagen schwammig. Mir würde der deutsche Pass für unser Kind ja völlig reichen, aber meine bessere (chinesische) Hälfte hätte gern auch den chinesischen. Habt ihr da Erfahrungen? Wie habt ihr das gelöst? | ||||
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Der uebliche Weg ist wie folgt: - DE Pass beantragen - Entry-exit permit beantragen - dabei gibts einen Stempel auf die Geburtsurkunde (Weg zum Hukou damit versperrt) - ausreisen - bei der Botschaft eine Chinesische Travelpermit (2 Jahre gueltig) beantragen und damit beliebig ein/ausreisen Wenn man Hukou und Chinesischen Pass beantragt bedeuted das normalerweise, dass man bei der Ausreise im chinesischen Pass ein Visum fuer das Zielland haben muss. Und mit deutschem Pass bekommt das Kind kein Schengenvisum. Ergo muss ueber ein Drittland ausgereist werden. So haben das in der Vergangenheit manche gemacht. Ist aber sehr umstaendlich. Generell, auch mit der Variante Deutscher Pass und Exit Permit/Travel Document: das Kind bleibt rechtlich Chinesischer Staatsbuerger, wenn es als Kind eines Elternteils in China geboren wird. Die Staatsbuergerschaft muesste aktiv abgelegt werden, was wiederum auch so mancher macht, das dauert aber bis zu einem Jahr und mehr. Das ganze ist etwas verzwickt, weil einerseits klar ist, dass das Kind einen auslaendischen Pass hat, gleichzeitig aber keine Doppelstaatsbuergerschaft akzeptiert wird. Sie nehmen dem Kind aber auch nicht automatisch die chinesische Weg, wenn es einen auslaendischen Pass hat. Langfristig ist es empfehlenswert eine der Staatsbuergerschaften abzulegen, da das chinesische Kind ohne Hukou und ID derzeit schlechter gestellt ist, als ein Auslaender mit Residence Permit. | ||||
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Bei uns ist es nun bereits 11 Jahre her und muss nicht mehr aktuell sein, aber wir haben damals mit der chinesischen Geburtsurkunde erst einmal den Hukou absolviert, welcher ja Voraussetzung fuer irgendeinen Pass ist...dann bin ich nach ein paar Monaten zur deutschen Botschaft und hab eigentlich nur eine deutsche Geburtsurkunde bestellen wollen. Man teilte mir dann mit, das Geburtsurkunde und Reisepass in einem Aufwasch gemacht wird, ich was ausfuellen sollte und mit der chinesischen Geburtsurkunde kommen sollte. Beim zweiten Mal mit chinesischer Geburtsurkunde und ausgefuelltem Antrag meinte die Dame, dass bei der chinesischen Geburtsurkunde ja bereits der Hukou-Abschnitt fehlt und das Kind ja schon bei den Chinesen gemeldet ist und dass ich mir hier aber nicht die Rosinen rauspicken koennte. Ich hab dann nur gesagt, dass von Rosinen nicht die Rede sein kann, dass meine Frau das Kind angemeldet hat und ich eigentlich nur eine deutsche Geburtsurkunde haben wollte, falls mal in Zukunft benoetigt, und dass sie (die Dame) mir gesagt hat dass Geburtsurkunde und Reisepass in einem Aufwasch gemacht wird...tja nun hat das Kind 2 Paesse und inzwischen leben wir wieder in D... | ||||
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Inwiefern schlechter gestellt, wenn ich fragen darf? Wir waren in derselben Situation und sehen in der doppelten Stb eigentlich mehr Vor- als Nachteile. Insbesondere die entfallende Visumspflicht. | ||||
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Wenn man hier lebt nicht unbedingt nur Vorteile. Im Gegenteil, es ist muehsam. So lange die Kinder klein sind ist es egal. Aber was passiert, wenn das Kind irgendwann einmal ein eigenes Bankkonto oder irgendeinen anderen Behoerdengang benoetigen wo sie nicht “bei den Eltern angehaengt" sind? Ohne ID oder Pass mit Visum ist man aufgeschmissen... Ich haette momentan lieber "Visumspflicht" fuer meine Kinder, dann bekaeme ich 5 Jahre Residence fuer sie, anstatt alle 2 Jahre im Ausland das umstaendliche Travel Document beantragen zu muessen. Daher in den naechsten Jahren ablegen und fertig. | ||||
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@whiteshark, lebst du in D? iAlso, ich lebe hier, meine Tochter ist hier geboren, habe sofort die Geburtsurkunde vis Deutsche Botschaft ubersetzen lassen! Meine Tochter hat den deutschen pass mit familien Visum fur 5 Jahre!Versteh "Die 2 jahre im Ausland Travel Dokument nicht" Der einzige nachteil war die Schule, da sie als auslanderin zahlt, mussten wir sie auf eine Internationale Schule anmelden! Mfg | ||||
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@hainan, lebe in Shanghai. Meine Toechter haben beide deutsche Paesse, sind aber (da hier geboren und Mutter Chinesin) nach chinesischem Recht chinesische Staatsbuerger. Und chinesische Staatsbuerger bekommen kein chinesisches Visum in den deutschen Pass. | ||||
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@Hainan: Ist ein Elternteil chinesischer Staatsbuerger? http://en.pkulaw.cn/display.aspx?cgid=babda848dd415301bdfb&lib=law&from=groupmessage&isappinstalled=0 Article 4 / 中华人民共和国国籍法 第四条 falls es interessiert. Wurde in der Praxis (vor 2014) frueher anders gehandhabt. Damals Ausreise Exitpermit, in DE Visum beantragen, als "Auslaender" einreisen. Das geht nicht mehr. Habe Bekannte, bei denen es nachtraeglich sogar zum Problem wurde. D.h. jahrelang auf Familienvisum und ploetzlich ging es nicht mehr. | ||||
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@ whiteshark, Und chinesische Staatsbuerger bekommen kein chinesisches Visum in den deutschen Pass. na das ist ja ein ding, meine Tochter hat aber ein familien Visa in ihrem deutschen pass mit gültigkeit bis 2023 Wurde in der Praxis (vor 2014) frueher anders gehandhabt. Damals Ausreise Exitpermit, in DE Visum beantragen, als "Auslaender" einreisen. Das geht nicht mehr. Richtig, nur habe ich sie in D angemeldet, dann ein Touri Visa in berlin beantragt, zuruck nach Shanghai und dann das Familien Visa in pudong beantragt und genehmigt bekommen!! habe ich was vergesse?? | ||||
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@hainan, super, wenn es funktioniert hat. Das funktioniert aber genau so lange bis es nicht mehr geht und die chinesischen Behoerden nachpruefen, nach der Geburtsurkunde fragen und feststellen, dass ein Elternteil chinesischer Staatsbuerger (ohne permanente Aufenthaltsgenehmigung im Ausland) ist, das Kind in China geboren wurde und als Resultat chinesischer Staatsbuerger ist. Wie gesagt, habe Bekannte, die jahrelang regulaer ein Familienvisum bekommen hatten und ploetzlich ging es nicht mehr. | ||||
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@ whiteshark, Danke nochmals!Also, wie ich das Familein Visa in Pudong beantragt habe, musste ich die Originale Geburtsurkunde vorlegen!!! Aber ich denke mal, dass es aucht damit was zu tun hat, dass meine Frau auch eine permanente deutsch Aufenthaltsgenehmigung hat!! Schauen wir mal, wie es weitergeht nach 2023 Mfg | ||||
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Chinesische Staatsbürgerschaft ablegen oder beibehalten? Ein Dilemma. Hypothese: Wenn die chinesische Wirtschaft im selben Tempo weiter wächst ist es nicht ausgeschlossen, dass a) das Kind später auch mal hier arbeiten und b) gleichzeitig die chinesische Staatsbürgerschaft immer attraktiver wird. Angesichts der alternden Bevölkerung ist es vorstellbar, dass sich das Land künftig stärker für Immigration öffnen wird und irgendwann auch "offiziell" doppelte Staatsbürgerschaften anerkennt. Damit stünde dann einer chin. ID, Reisepass und Hukou für DE/CN Kinder nichts mehr im Wege. Wie gesagt, reine Mutmaßungen. | ||||
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Wohin sich China entwickelt ist ja ziemlich hypothetisch. Entweder will Winnie Puh zurück in die frühen 1970er oder es findet tatsächlich eine Öffnung statt. Momentan geht es eher in die erste Richtung. Jedenfalls wird nach meiner Meinung der Hukou so oder so bald abgeschafft. Eine wirkliche Steuerung gibt es damit sowieso kaum noch und er dient eigentlich nur zur Diskriminierung von "Wanderarbeitern". Zurück zu Thema: spätestens seit 2014 ist durch die Geburtsurkunde der CN-Entbindungsklinik festgelegt, ob ein Hukou überhaupt noch möglich ist. Ist dort ein Name in lateinischen Buchstaben eingetragen, ist Hukou nicht mehr möglich. Gibt man dem Kind einen rein Chinesischen Namen (in Schriftzeichen) hat man hinterher die (kleineren) Probleme mit dem Deutschen Pass und (größere) Probleme mit der deutschen Geburtsurkunde. Das Thema ist nervig aber machbar. Wir (mittlerweile in DE) erhalten alle 2 Jahre ein neues E&E Permit von CN Konsulat in DE mit Multientry ohne Zeitlimit. Von daher hält sich der Aufwand in Grenzen. Die Vorteile des Hukou (Recht auf eine CN-staatliche Schule zu gegen + Entschädigung wenn Schwiegervaters Farmhaus enteignen wird) fand ich auch eingentlich nicht wirklich relevant für uns, mag aber in andern Fällen anders liegen. | ||||
(thread closed) |
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