Am 22. September 2013 ist es wieder soweit, es finden die deutschen Bundestagswahlen statt. Erst vor ein paar Wochen, am 3. Mai 2013, trat das das neue Bundestagswahlgesetz in Kraft, welches auch das Wahlrecht für Auslandsdeutsche neu regelt.
Deutsche, die sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten aber nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland müssen sich rechtzeitig um eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde in Deutschland kümmern und Briefwahlunterlagen beantragen. Die zuständige Gemeinde ist grundsätzlich jene, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Damit auch möglichst viele Deutsche in Shanghai an der Bundestagswahl teilnehmen können, weist schanghai.com hiermit auf diese neuen Regelungen hin. Danke an unsere Userin Catrina Schläger für die Infos.